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Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU / EWR können zusammen mit ihren Familienangehörigen nach Deutschland ziehen. Welche Bestimmungen gelten, hängt von der Staatsangehörigkeit der nachziehenden Familienangehörigen ab.

Nachziehender Partner ist Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaats der EU, EWR

Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der EU / EWR kommen und Ihr nachziehender Ehepartner selbst Staatsangehöriger eines EU-, EWR-Landes ist, genießt er oder sie das Freizügigkeitsrecht. Das heißt, der nachziehende Familienangehörige kann ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten. Für die Einreise benötigt er oder sie lediglich einen Personalausweis.

Nachziehender Partner ist Staatsangehöriger eines Staates außerhalb der EU

Auch wenn Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin aus einem Drittstaat kommt, können Sie sich auf eine gemeinsame Zukunft in Deutschland freuen. Für den Ehegattennachzug müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner benötigt keine Deutschkenntnisse für ein Visum beziehungsweise eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, wenn:

Ihre Familie wird sich in Deutschland aber bestimmt am wohlsten fühlen, wenn alle etwas Deutsch sprechen. Wie dies gelingen kann, erklären wir Ihnen in der Rubrik "Deutsch A1-C1".

Wie Sie Ihren Ehegatten nach Deutschland holen

Braucht Ihr Ehegatte ein Visum für die Einreise nach Deutschland, muss er oder sie das Visum bei der deutschen Botschaft oder beim deutschen Konsulat beantragen. Eine Auflistung aller Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland finden Sie auf der Weltkarte "Beratungs- und Anlaufstellen".

Für die Beantragung eines Visums zum Zweck des Familiennachzugs müssen in der Regel der Reisepass sowie die Nachweise der Eheschließung oder der Verpartnerung erbracht werden. Fragen Sie die deutsche Botschaft vor Ort, welche weiteren Unterlagen vorgelegt werden müssen. Da die Bearbeitung einige Zeit dauern kann, machen Sie sich bitte rechtzeitig mit den für den Antrag notwendigen Unterlagen vertraut und stellen Sie frühzeitig den Antrag.

Wenn Ihre Familie in Deutschland angekommen ist, melden Sie Ihre Familienmitglieder beim Einwohnermeldeamt. Bei der zuständigen Ausländerbehörde muss innerhalb von drei Monaten die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Dafür müssen Sie die Pässe, Geburts- und Heiratsurkunden, Gehalts- oder Steuerbescheinigungen sowie Mietnachweise zusammenstellen und möglicherweise weitere Dokumente, je nach Ihrer speziellen familiären Situation.

Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels erhält der zugezogene Lebenspartner oder Lebenspartnerin sofort das uneingeschränkte Recht, einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen.© Bundesregierung